Klimaschutz
Wichtige Informationen, Verordnungen und Gesetze für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen
- Laut Gesetzgeber ist die Pflicht zur Dichtheitskontrolle, gemäß EU Verordnung EU-VO 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates, festgelegt
- Die Durchführung muss durch sachkundiges und zertifiziertes Personal erfolgen.
Diesen qualifizierten Service und Beratung bietet Ihnen die Firma Bodo Ahlers Kälte- & Klimatechnik als Innungsfachbetrieb.
Damit erlangen Sie als Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen
- erhöhte Rechtssicherheit
- verbesserten Umweltschutz
- gesteigerte Energieeffizienz
Der Kälteanlagenbauer / seit Juli 2007 Mechatroniker für Kältetechnik
- ist zertifiziert nach Kategorie I Chemikalienklimaschutzverordnung
- und erfüllt somit alle europäischen und nationalen Voraussetzungen zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen
Dieser Service schützt Sie vor empfindlichen Strafen nach Chemikalienrecht.
Wichtige Informationen für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Sehr geehrter Kunde!
Erderwärmung, Treibhausgase, CO2 Reduktion, Klimawandel, Energieeinsparung!
Diese Schlagworte finden sich in der umfangreichen EU – Gesetzgebung zum Umweltschutz wieder.
Der Deutsche Gesetzgeber hat diese EU Vorgaben mit umfangreichen Verordnungen ergänzt und in nationales Recht umgesetzt.
Ein Zweck dieser Verordnungen ist die Reduktion der Emission von Treibhausgasen.
Alle synthetisch hergestellten Kältemittel (F-Gase*) die in den kältetechnischen Anwendungen der heutigen Zeit dem Standard entsprechen, besitzen ein relativ hohes Treibhauspotential und fallen somit unter diese Verordnungen.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten natürlichen Kältemittel, wie Ammoniak, Propan und CO2, sie sind von den Verordnungen nicht betroffen.
Prüffristen für die Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen
Seit dem 1.1.2015 erfolgt die Berechnung gemäß EU-VO 2024/573 der Intervalle nach dem CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage:
- ab 5t: ist eine jährliche Prüfung erforderlich
- ab 50t: ist eine halbjährliche Prüfung erforderlich
- ab 500t: ist sogar eine 1/4-jährliche Prüfung erforderlich
Diese Prüffristen lassen sich durch technische Maßnahmen halbieren.
Fragen Sie uns
Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge.
Ein Beispiel:
Eine Anlage ist mit 2,9 kg R404A gefüllt. -> Früher keine Vorschrift der Dichtheitsprüfung.
Das GWP von R404A beträgt 3922. Multipliziert mit 2,9 kg ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 11.373,8 kg also 11,37 t. -> Nach aktueller Gesetzeslage ist damit die Anlage jährlich zu überprüfen.
Anderes Beispiel:
Eine Klimaanlage ist mit 25 kg R410A gefüllt. Das GWP von R410A beträgt 2088. Multipliziert mit 25 kg ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 52200 kg also 52,2 t. -> Nach aktueller Gesetzeslage ist damit die Anlage halbjährlich einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
Aufgrund der Vielfalt von eingesetzten Kältemittel ist hier die Verwirrung, der Anlagenbetreiber, groß.
Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen können Sie sich gerne bei uns melden. Wir werden Ihnen kompetent weiterhelfen.
Rufen Sie uns am besten gleich an: 0441-40810850.
Wer ist verantwortlich?
Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich den Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen in die Pflicht. Er ist für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich. Zugelassene Fachleute im Sinne der Verordnung sind die ausgebildeten Mitarbeiter der Kälte – Klima Fachbetriebe. Sie besitzen ein Zertifikat das es ihnen erlaubt, alle anfallenden Arbeiten an F-Gas* Anlagen verordnungsgemäß auszuführen.
Wer überwacht die Ausführung?
Die angesprochenen Verordnungen unterliegen dem Chemikaliengesetz. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die Überwachung erfolgt durch die Gewerbeaufsichtsämter.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Inhalte der Verordnung nicht umsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes und riskiert hohe Geldbußen.
Weitere Risiken bestehen auf Grund der Haftung nach Umweltschadengesetz.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Ihr Kälte – Klima Fachbetrieb.